Honorar
Wir arbeiten transparent und schaffen Sicherheit auch im Hinblick auf Ihre Kosten.
Honorar
Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick darüber, wie wir grundsätzlich unsere Beratungshonorare abrechnen. Welche Art der Vergütung sich für ein rechtliches Problem ergibt, hängt jeweils vom Einzelfall ab. Fragen zu den Kosten, die Ihnen für den Rechtsbeistand in einem konkreten Fall entstehen, beantworten wir Ihnen gerne individuell per E-Mail oder Telefon.
Erstberatung
Die Kosten eines ersten Beratungsgespräches dürfen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) maximal 226,10 EUR betragen, wobei wir erfahrungsgemäß in den meisten Fällen weit unter diesem Betrag bleiben können.
Außergerichtliche Beratung und/oder Vertretung
Hier rechnen wir in der Regel nach dem RVG ab, in Einzelfällen jedoch auch nach Stunden- oder Pauschalhonorar, was insbesondere bei Dauer-Beratungsmandaten in Frage kommt.
Gerichtliche Vertretung
Im Falle gerichtlicher Vertretung rechnen wir ausschließlich nach dem RVG ab. Bei Streitigkeiten vor Gericht sind alle Rechtsanwälte an dieses Gesetz gebunden und dürfen keine geringeren Gebühren veranschlagen.
Rechtsschutzversicherungen
Wenn eine Rechtsschutzversicherung vorliegt, holen wir gerne für Sie die Deckungszusage ein und rechnen direkt mit Ihrer Versicherung ab, sofern diese eintrittspflichtig ist.